Bundesvereinigung Trans* kritisiert im UN-Schattenbericht Deutschlands Menschenrechtsverletzungen

Berlin, am 15. August 2018 – Die Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*) hat dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (engl.: Committee on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) einen Schattenbericht über Menschenrechtsverletzungen durch Deutschland vorgelegt. Deutschland wird bei der 64. Sitzung des Ausschusses im September und Oktober 2018 überprüft.

Dazu erklärt Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung:
„In unserem Bericht weisen wir den UN-Ausschuss auf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen hin, die Menschen betreffen, deren Geschlechtsidentität divers ist. Deutschland verletzt aktuell das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Recht auf Gesundheit, einschließlich des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Schutz der Familie, der Mütter und der Kinder und das Recht auf Bildung. Wir machen in unserem Bericht mit konkreten Fallbeispielen auf die teilweisen katastrophalen Zustände bei der Gesundheitsversorgung für trans* Menschen aufmerksam – dabei geht es u.a. um verweigerte Behandlungen oder das Beenden von Hormonbehandlungen ohne Zustimmung – auf fehlenden Schutz vor Gewalt, Diskriminierung z.B. am Arbeitsmarkt oder während der Ausbildung, auf Transfeindlichkeit und Hassverbrechen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zum Schutz der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks zu erarbeiten, die u.a. eine Fachabteilung vorsieht, die sich auf trans* und nicht binäre Angelegenheiten im Bundesministerium für Gesundheit spezialisiert. Es soll außerdem die Möglichkeit geben, Eltern geschlechtsneutral als Elternteile und nicht als Mutter oder Vater zu registrieren und so Kinder von trans* und nicht-binären Eltern vor Diskriminierung zu schützen. Deutschland muss endlich gezielter vorgehen gegen Diskriminierung von Menschen, die der Geschlechternormierung nicht entsprechen. Diskriminierende Gesetze müssen abgeschafft werden und es braucht rechtliche Regelungen gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität.“

Hintergrund: Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (engl. Committee on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht. Der Ausschuss ist aus 18 Expert_innen zusammengesetzt, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ernannt werden und die ausdrücklich unabhängig von ihren Herkunftsländern agieren sollen. Der Ausschuss nimmt die periodischen Staatenberichte entgegen, die von den Mitgliedsstaaten im ca. fünfjährlichen Rhythmus einzureichen sind. Die Bewertung dieser Berichte geschieht unter Berücksichtigung sog. „Parallel- oder Schattenberichte“, die von NGOs erstellt werden.

Zum Schattenbericht der BVT* (auf Englisch)
BVT*-Presseerklärung als PDF