BVT*-Bericht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Rechtliche Situation von trans* Eltern und ihren Kindern in Deutschland

Die Bundesvereinigung Trans* hat gemeinsam mit Transgender Europe (TGEU) einen Bericht über die rechtliche Situation von trans* Eltern und ihren Kindern in Deutschland beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht. Dies geschah im Rahmen einer Drittparteien-Intervention in einem anhängigen Verfahren. Der Bericht schildert die Konsequenzen, die sich für trans* Eltern und ihre Kinder aus dem Abstammungsrecht ergeben. Gebärende Männer werden als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen, zeugende Frauen als Väter – mit ihren alten, nicht mehr gültigen Vornamen.

Dazu sagt Sascha Rewald, Sprecher der AG Elternschaft der BVT*:
„Kinder haben ein Recht darauf zu wissen von wem sie abstammen. Der elterliche Name, der auf ihrer Geburtsurkunde steht, hat jedoch mit der gelebten Realität nichts zu tun und kann zu ernsthaften Problemen im Alltag führen. Die Kinder erleben von Anfang an, wie ihre Eltern bei Behörden, Arbeitgebern, Auslandsreisen und in Schulen zu Outings genötigt werden. Und sie erleben die psychischen Belastungen, die ihre Familien dadurch erleiden. Diese Situation stellt eine erhebliche seelische Gefährdung für Kinder von trans* Eltern dar.“

Hintergrund: In Deutschland werden trans* Eltern nach wie vor nicht in ihrem rechtlichen Geschlecht anerkannt. Ein Berliner trans* Mann, der ein Kind geboren hat, war juristisch dagegen vorgegangen. Er war auf der Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter mit seinem ungültigen weiblichen Vornamen eingetragen worden. Er hatte in vier Instanzen die Anerkennung als Vater verlangt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde nicht angenommen.

Presseerklärung als PDF

Link zum Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Englisch)

Drittparteien-Intervention als PDF (Englisch)

Foto: Denis Simonet (Ausschnitt),  CC BY 2.0