CEDAW-Anhörung der Bundesregierung: BVT* fordert Stärkung von Trans*-Rechten

Gemeinsam mit anderen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) im Rahmen der zivilgesellschaftlichen CEDAW-Allianz am sogenannten Schattenbericht zum UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) mitgearbeitet.
Dadurch ist es gelungen der Bundesregierung gegenüber trans*-spezifische Probleme zu benennen und in Kooperation mit vielen deutschen Frauenverbänden auch Trans*Themen endlich als integrativen Bestandteil von Frauen- und Gleichstellungspolitik zu verankern.

Als eine der wichtigsten Forderungen sieht die Bundesvereinigung Trans* die Reform des Transsexuellenrechts und ein Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern.

Darüber hinaus fordert die BVT* die Bundesregierung auf, sich grundsätzlich für die vollständige, umfassende und inklusive Umsetzung der Frauenrechtskonvention für alle Menschen einzusetzen, die aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Stärkung der Rechte von Trans*- und Intersexuellen Menschen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) 1985 als verbindliches Menschenrechtsabkommen anerkannt.