Ein Jahr danach: Bundesweite Aktionswoche für einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag – gegen Fremdbestimmung

Berlin, am 9. Oktober 2018 – Vor einem Jahr, am 10. Oktober 2017, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (BVerfGE 1 BvR 2019/16). Diese Woche wird der von BVT* e.V. und zahlreichen weiteren Fachgesellschaften viel kritisierte Kabinettentwurf dazu in die erste Lesung im Bundestag kommen, begleitet von einer bundesweiten Aktionswoche der Aktion Standesamt.

Dazu sagt Cathrin Ramelow vom Vorstand der BVT*:
„Während die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fast revolutionär war, stellt sich aktuell das, was der Gesetzgeber bislang aus dem Auftrag gemacht hat als ausschließend und pathologisierend dar. Der Gesetzentwurf zwingt Menschen weiterhin, sich ohne Notwendigkeit medizinisch begutachten zu lassen. Indem der Zugang zum dritten Geschlechtseintrag nur denjenigen eröffnet wird, die bestimmte medizinische Diagnosen vorweisen können, werden einige intergeschlechtliche Menschen genauso wie alle trans* Menschen ausgeschlossen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Ihnen bleibt das Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag versagt. Und dies obwohl der Beschluss des Bundeverfassungsgerichts explizit darauf verweist, dass der Gerichtshof der Europäischen Union den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung weit fasst und auch trans* Menschen einschließt. Wir fordern ein Gesetz, das auf Selbstbestimmung basiert und menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von inter* und trans* Menschen Rechnung trägt! Dies haben bereits einige europäische Länder wie Malta, Dänemark und Irland erfolgreich vorgemacht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine positive Verpflichtung zur Anerkennung des Geschlechts für europäische Staaten festgelegt.“

Frank Krüger vom Beirat der BVT* ergänzt:
„Bereits über 36.000 Menschen haben unsere Unterschriftenkampagne ‚Gleiches Recht für jedes Geschlecht – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!‘ unterstützt. Der aktuelle Gesetzentwurf nimmt weder Bezug auf die Empfehlungen der Fachgesellschaften noch auf die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) oder das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.  Wir hoffen, dass die Bearbeitung in den Ausschüssen im Bundestag und die Bundesratsinitative zum Thema den aktuellen Entwurf verbessern. Wir unterstützen die bundesweite Aktionswoche der Aktion Standesamt und rufen mit dazu auf diese Woche Anträge für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag oder seine Streichung bei den Standesämtern zu stellen. Wir lassen uns von unserem Recht auf einen selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag nicht abbringen!“

Hintergrund:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (BVerfGE 1 BvR 2019/16) gab dem Gesetzgeber den Auftrag bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Möglichkeit eines positiven dritten Geschlechtseintrags zu eröffnen oder auf die Registrierung des Geschlechts ganz zu verzichten. Unter Federführung des Innenministeriums hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags unter der Bezeichnung „divers“ vorsieht – allerdings nur für Personen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Der Entwurf wurde am 15. August 2018 vom Bundeskabinett angenommen und soll am 11. Oktober 2018 im Bundestag und am 19. Oktober 2018 im Bundesrat diskutiert werden. Als Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) haben wir dazu eine Unterschriftenkampagne gestartet, die bereits von über 36.000 Menschen unterstützt wurde.

Mehr Information zum dritten Geschlechtseintrag:
https://www.bv-trans.de/unsere-arbeit/dritter-geschlechtseintrag/
BVT*-Presseerklärung im PDF-Format