Offener Brief an den Bundespräsidenten für eine Gesetzesnovelle zur Anerkennung des selbstbestimmten Geschlechtseintrags

Berlin, am 7. Juni 2018

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
wir möchten Ihnen für die klaren Worte in Ihrer Rede am 3. Juni 2018 beim Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin danken, und ebenso dafür, dass Sie auch inter- und transgeschlechtliche Menschen in Ihre Bitte um Vergebung für erlittenes Unrecht eingeschlossen haben. Sie haben damit Größe gezeigt und ein Bewusstsein für das Unrecht, das die LSBTI* Community erlitt und leider immer noch erleidet.

Sie sagten in Ihrer Rede, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Identität von allen „Schwulen, Lesben und Bisexuellen, allen Queers, Trans- und Intersexuellen in unserem Land […] selbstverständlich unter dem Schutz unseres Staates“ stünden.  Auch unsere Würde sei so unantastbar, wie sie es schon ganz von Anfang an hätte sein sollen.

Interessenverbände von intersexuellen Menschen mahnen seit Jahren an, dass in Deutschland immer noch menschenrechtswidrige Eingriffen an Kindern (IGM, Intersex Genital Mutilation) stattfinden. Insofern schützt der Staat weder die Würde noch die körperliche Unversehrtheit dieser äußerst vulnerablen Gruppe, nämlich intergeschlechtlicher Kinder.

Auch die staatliche Anerkennung des Geschlechts von transsexuellen / transgeschlechtlichen Menschen ist aus Sicht der Bundesvereinigung Trans* e.V. längst nicht verwirklicht, weder für jene, die sich als männlich oder weiblich verorten noch für jene, die sich z.B. als nicht-binär oder divers verstehen.

In Deutschland gilt weiterhin das 1980 geschaffene Transsexuellengesetz (TSG), das den Zugang für Vornamens- und Personenstandsänderung für Transsexuelle regelt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Reform des TSG bereits mehrfach angemahnt hat – zuletzt mit dem Beschluss vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) –  ist diese bisher nicht umgesetzt.
Das TSG „schützt“ transgeschlechtliche Menschen leider nicht, sondern setzt sie unnötigen Verfahrenskosten und Erniedrigungen aus: Die geforderte Begutachtung durch zwei Sachverständige – übrigens ein Relikt aus den Zeiten des §175 – wird allgemein als zu kostspielig und langwierig, sowie oft übergriffig und entwürdigend empfunden.  Teilweise werden traumatische Erfahrungen und Abhängigkeitsgefühle gegenüber den Begutachtenden beklagt (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Baden-Württemberg), 2014. In: HU-Gutachten, S. 103).
Ein Gutachten der Humboldt Universität im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2017 hat festgestellt, dass „das aktuell geltende TSG in mehrfacher Hinsicht gegen Grundrechte und internationale Menschenrechtsübereinkommen wie die EMRK verstößt“ (S.10). Insbesondere verletze die Begutachtungspflicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Gleichbehandlung sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (S.13).

Wir fordern deshalb eine Gesetzesnovelle zur Anerkennung des selbstbestimmten Geschlechtseintrags. Diese Reform sollte im Rahmen der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses zum dritten positiven Personenstand bzw. der Abschaffung von Geschlechtseinträgen erfolgen. Denn eine solche historische Chance zur Abschaffung des Unrechts auch an Trans*-Menschen darf nicht ungenutzt bleiben.

Trans* Personen muss die Möglichkeit eröffnet werden, durch einen einfachen Verwaltungsakt beim Standesamt sowohl die Vornamens- als auch die Personenstandsänderung vornehmen zu lassen – wie es bereits in Schweden, Dänemark, Malta, Irland, Norwegen und Belgien erfolgreich gelebter Alltag ist. Denn zur Bestimmung der geschlechtlichen Identität bedarf es weder eines Gerichtsverfahrens, noch einer Diagnose, sondern lediglich der Selbstauskunft der antragstellenden Person.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, bisher hat die Politik es versäumt, sich für die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen einzusetzen. Ihre Bitte um Entschuldigung für das geschehene Unrecht ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch dem sollten konkrete Taten folgen. Unterstützen Sie uns bitte darin, das menschenrechtsverletzende TSG abzuschaffen, und setzen Sie sich für ein modernes, den Menschenrechten und dem Grundgesetz entsprechendes Personenstandsrecht ein.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Mari Günther
Bundesvereinigung Trans*

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