Selbst ärztliche Fachgesellschaften fordern vereinfachtes Verfahren für Geschlechtsangleichung

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) fordert in einer im September veröffentlichten Pressemitteilung ein vereinfachtes Begutachtungsverfahren für den medizinischen Prozess der Geschlechtsangleichung. Auch wenn die Sprachwahl stellenweise unglücklich ist, begrüßt die Bundesvereinigung Trans* ausdrücklich den Grundtenor und die darin aufgestellten Forderungen: Abkehr vom Krankheitsparadigma, Abschaffung des Alltagstestes und der Zwangspsychotherapie, bessere und breiter aufgestellte Beratungsinfrastruktur und besser ausgebildete Ärzt*innenschaft.

Annette Güldenring, im Vorstand der Bundesvereinigung Trans* und Teil der AG Gesundheit sagt dazu:
„Wir freuen uns über diese neue Haltung einer medizinischen Fachgesellschaft und auf den geforderten Paradigmenwechsel im Gesundheitsbereich. Wir stimmen der Aussage der DGE zu: ‚Geschlechtsidentität ist die von jedem Menschen individuell empfundene Geschlechtszugehörigkeit.‘ Der Zugang zu medizinischen Maßnahmen sollte entsprechend individuell und angepasst an die Bedürfnisse der Trans*-Personen erfolgen. Gerade die für die Trans*-Gesundheitsversorgung so zentrale medizinische Disziplin der Endokrinologie kann mit einem erleichterten Zugang zu einer individuell angepassten, verantwortungsvoll durchgeführten Hormontherapie trans*-Menschen lange Zeiten des Wartens und daraus entstehendes Leiden ersparen. Sie kann ihnen individualisierte Wege in ein Leben und Verkörpern der eigenen Geschlechtsidentität eröffnen und somit zu ihrem Wohlbefinden und der Akzeptanz ihres geschlechtlichen Empfindens beitragen.

Wir hoffen, dass im Zuge der für Ende 2017 geplanten Veröffentlichung der neuen S3 Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie“ viele weitere Fachgesellschaften dieser, an der Salutogenese¹) von trans* Menschen orientierten Haltung folgen. Wir erwarten weiter, dass dann die S3 Leitlinie auch von den Krankenversicherungen angewendet wird, denn die Versicherten haben ein Recht auf Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der mit der neuen S3 Leitlinie fortgeschrieben wird.

In einem Punkt widersprechen wir jedoch der Auffassung der DGE, wenn sie sagt: ‚Die Selbsteinschätzung und die Begutachtung eines in diesem Bereich versierten Psychologen müssen reichen.‘ Selbstauskünfte psychologisch einschätzen d.h. bewerten zu wollen, reproduziert eine (Krankheits-)Diagnostik und nimmt mündigen, gut informierten trans* Menschen ihre Würde und Selbstbestimmung. Denn sie stehen dann weiterhin unter einem Beweiszwang. Unserer Auffassung nach wäre es angebracht, trans* Menschen alle trans*-spezifischen Behandlungen, einschließlich der endokrinologischen Behandlung mit Hormonen, auf Basis eines „informed consent“ Modells zu ermöglichen. D.h. die Behandlungssuchenden sind vorab über alle Konsequenzen und mögliche Gesundheitsfolgen der Behandlung umfassend aufgeklärt, um darin selbst einwilligen zu können. Genau das wäre mit einem qualitativ und quantitativ stark verbesserten Beratungsnetzwerk, wie auch von der DGE gefordert, zu erreichen. Insbesondere die Peer- und community-basierte Beratung und ihr Erfahrungswissen sind für uns hierbei zentral.

Wir wünschen uns, dass nicht nur die Endokrinologie, sondern auch andere Fachgesellschaften endlich einen die geschlechtliche Selbstbestimmung akzeptierenden und damit die Menschenrechte wahrenden Umgang mit trans* Menschen finden, anstatt weiterhin Diagnosen stellen zu wollen.“
¹) Salutogenese (lateinisch salus ‚Gesundheit‘, ‚Wohlbefinden‘ und -genese, also etwa „Gesundheitsentstehung“) bezeichnet einerseits eine Fragestellung und Sichtweise für die Medizin und andererseits ein Rahmenkonzept, das sich auf Faktoren und dynamische Wechselwirkungen bezieht, die zur Entstehung und Erhaltung von Gesundheit führen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Salutogenese)

PDF der Presseerklärung